Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Europäisches Parlament gegen Philippe Vienne.
Beamte - Tagegeld - Kumulierung
Verfahrensgang
- EuG, 30.11.1993 - T-15/93
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
- EuGH, 11.08.1995 - C-43/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuG, 10.07.1992 - T-63/91
Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
Das Gericht ist daher völlig zu Recht davon ausgegangen, daß die Situation von Herrn Vienne, die bei jedem seiner aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnisse durch eine andauernde Unsicherheit gekennzeichnet war, "durchaus dem mit der Gewährung des Tagegeldes verfolgten Zweck [entspricht], nämlich einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten zu gewähren, die durch die Notwendigkeit entstehen, hin und her zu reisen und sich vorläufig am Dienstort einzurichten, zugleich aber vorläufig den früheren Wohnsitz beizubehalten (vgl. Urteil Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91, Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20)" ( 38 ).( 7 ) Urteile vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85 (Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9), und vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91 (Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20).
- EuGH, 05.02.1987 - 280/85
Mouzourakis / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
Das Gericht ist daher völlig zu Recht davon ausgegangen, daß die Situation von Herrn Vienne, die bei jedem seiner aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnisse durch eine andauernde Unsicherheit gekennzeichnet war, "durchaus dem mit der Gewährung des Tagegeldes verfolgten Zweck [entspricht], nämlich einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten zu gewähren, die durch die Notwendigkeit entstehen, hin und her zu reisen und sich vorläufig am Dienstort einzurichten, zugleich aber vorläufig den früheren Wohnsitz beizubehalten (vgl. Urteil Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91, Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20)" ( 38 ).( 7 ) Urteile vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85 (Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9), und vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91 (Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20).
- EuGH, 19.04.1988 - 37/87
Sperber / Gerichtshof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
Das Gericht hat daher Artikel 71 des Statuts nicht falsch ausgelegt, als es im Anschluß an den Hinweis darauf, daß sich das "von einem Beamten ausgeübte Amt... rechtlich von dem von einem Bediensteten auf Zeit oder einer Hilfskraft ausgeübten Amt unterscheiden [läßt], da sich die Betroffenen in einer unterschiedlichen dienstrechtlichen Stellung befinden (vgl. Urteil perber/Gerichtshof, Slg. 1988, 1943, Randnr. 8)" ( 14 ), ausgeführt hat: "Der ... Begriff "Dienstantritt" [im Sinne dieses Artikels] kann demnach dahin ausgelegt werden, daß er sich nur auf den Dienstantritt infolge der förmlichen Ernennung auf eine Beamtenstelle bezieht.".
- EuGH, 08.04.1992 - C-346/90
F. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
( 23 ) Vgl. Ihre ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P (F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnrn. - EuGH, 01.06.1994 - C-136/92
Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
7 und 10) und vom 1.Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Kommission/Brazzelli Lualdi u.a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66). - EuGH, 15.09.1994 - C-452/93
Magdalena Fernández / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
( 30 ) Vgl. z. B. Urteil Benzler des Gerichts, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 25, und Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1991 in der Rechtssache C-452/93 P (Magdalena Fernández/Kommission, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 22). - EuG, 30.11.1993 - T-15/93
Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
( 1 ) Urteil in der Rechtssache T-15/93 (Vienne/Parlament, Slg, 1993, II-1327). - EuGH, 30.01.1974 - 148/73
Louwage / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94
( 39 ) Vgl. neben den vom Gericht zitierten Urteilen auch Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 25).